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Comedison
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Computerregeln Wabe 3 Internetnutzungsvertrag

Unterrichtsidee:

Aufbauend auf den Computerregeln der Waben 1 und 2  wird neben dem sachgerechten Umgang mit allen elektronischen Geräten ein Internet-Nutzungsvertrag angeboten. Schülerinnen und Schülern, die das Internet in der Schule nutzen, unterschreiben auch hier einen "Vertrag", der einen altersgemäßen, sachgerechten Umgang und Rahmen festlegt. Eltern sollten diesen Rahmen zur Kenntnis nehmen.

Methodisch-didaktische Notizen:

Der Nutzungsvertrag thematisiert

  • den Umgang mit E-Mails und deren Inhalten
  • Verhalten in Jugendchats
  • Schutz von persönlichen Daten
  • Verbot von Gewalt verherrlichenden, pornografischen und (rechts)radikalen Inhalten
  • Vorgaben des Urheberrechts

Neben einem klaren Rahmen für die schulische Nutzung ist zu bedenken, dass Schülerinnen und Schüler (einen zum Teil recht ungeschützten) Zugang zum Internet haben. Hier sollte der Jugendmedienschutz zum Thema gemacht werden. (Siehe Link zu den Fachberatern und zu klicksafe, einer Webseite im Auftrag der LKM / Landeszentrale für Medien und Kommunikation RLP)

Technische Arbeitshilfen: 

Inhalte des Internet-Nutzungsvertrags sollten an die Gegebenheiten der Schule (Vorhandensein von technischen Filtern) angepasst werden:

  • Gibt es eine Netzanbindung der Rechner mit individueller Anmeldung oder sind es Einzelrechner, an dem die Lehrkraft Ordner für Schülerarbeiten angelegt hat?
  • Gibt es Filter, black oder white Lists?

Link zur Fachberater-Seite: Rechtliches

http://klicksafe.de

Hinweis: Erst speichern, dann bearbeiten!

Zum Herunterladen:


Textdokument
Internet-Nutzungs-
"Vertrag"

 

 

Diesen Bereich betreut E-Mail an Dirk Boehmer. Letzte Änderung dieser Seite am 15. Dezember 2014. ©1996-2025 Bildungsserver Rheinland-Pfalz